Meldung vom 06.11.2010
Mekoförderung
Die Medienanstalt gewährt Projekten zur Förderung der Medienkompetenz unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung. Gefördert werden insbesondere entsprechende Bildungsveranstaltungen und Fachtagungen, Werkstatttage und Projektwochen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben reichen vom Beschaffen oder Anmieten audiovisueller Studiotechnik bis zu Aufwendungen für Projektleitung und Honorare für öffentliche Weiterbildungsveranstaltungen. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Art und Umfang sowie die Höhe der Zuwendungen hängen vom jeweiligen Projekt ab. Die Antragstellung erfolgt auf einem standardisierten Formular und sollte bis zum 30. Oktober für das Folgejahr bei der Medienanstalt vorliegen.
Der Medienkompetenzausschuss entscheidet über die Höhe der Zuwendung bzw. ob ein Projekt überhaupt gefördert werden kann.
In den vergangenen Jahren gab es leider mehr Anträge als gelder zur Verfügung standen. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert !!!
Die Richtlinie zur Medienkompetenzförderung und das Antragsformular finden Sie hier.
Wer neben dieser Möglichkeit noch andere Fördertöpfe kennt, die in Mecklenburg-Vorpommern Medienprojektarbeit unterstützen, kann uns die gerne mitteilen oder direkt über einen Kommentar senden.